Offizielles Reglement
Reglement – KLO-STER Tattendorf 2026
Um einen fairen und transparenten Wettbewerb zu gewährleisten, gelten folgende Regeln. Das Organisationskomitee behält sich das Recht vor, bei Regelverstößen Teilnehmer zu disqualifizieren.
- 01
Anmeldung
Voranmeldung über die Website oder spontan vor Ort möglich. Bei Voranmeldung ist eine Startgebühr von € 15,- zu entrichten (inkl. 2 Getränkegutscheine). Vor-Ort-Anmeldung: € 20,-.
- 02
Teilnahmeberechtigung
Mindestalter 18 Jahre. Teilnehmer müssen einen Gesundheitsfragebogen unterzeichnen.
- 03
Ablauf
Der Wettkampf findet in einer einzigen, eigens errichteten Holz-Kabine statt. Während des offiziellen Wettkampffensters betreten die Athletinnen und Athleten die Kabine fortlaufend einzeln — wer als Nächstes bereit ist, meldet sich beim Einlass. Pro Sitzung steht eine maximale Verweildauer von 5 Minuten zur Verfügung.
- 04
Wiegung
Die Wiegung erfolgt automatisch durch eine in die Wettkampfschüssel integrierte, geeichte und notariell versiegelte Digitalwaage. Flüssigstoffe werden durch die Schüsselgeometrie nicht miterfasst — eine gewisse Konsistenz ist daher für ein gutes Resultat förderlich. Das Gewicht wird in Echtzeit an den Infostand übertragen und in die Live-Rangliste übernommen.
- 05
Dopingkontrolle
Nach Verrichtung des Geschäfts begibt sich der Athlet umgehend zur Dopingkontrolle. Werden gewichtsbringende, unnatürliche Bestandteile im Ergebnis erkannt, führt dies zur sofortigen Disqualifikation.
- 06
Hilfsmittel
Jegliche mechanischen, chemischen oder elektronischen Hilfsmittel sind verboten. Natürliche Ernährungsvorbereitung ist erlaubt und erwünscht.
- 07
Hygiene
Das Organisationskomitee stellt professionelle Sanitäranlagen, Schutzkleidung für Juroren und Desinfektionsstationen bereit.
- 08
Ergebnisse
Die Ergebnisse werden auf die nächste Grammzahl gerundet und öffentlich bekannt gegeben.
- 09
Haftung
Teilnehmer unterzeichnen einen Haftungsausschluss. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
- 10
Fair Play
Diskretion unter den Teilnehmern ist Pflicht. Keine Preisgabe persönlicher „Produktionsmethoden“ vor dem Wettbewerb.